Haflinger Europachampionat 21.-24.08.2024 in Stadl-Paura (AT)

STARTBEDINGUNGEN SCHWEIZ:

  1.  Haflinger mit SHV-Papieren oder vom SHV anerkannten Papieren
  2.  Erfüllung der Teilnahmebedingungen gemäss der aktuellen Ausschreibung des Veranstalters (insbesondere max. 1,56 % ox – Anteile).
  3. Keine Mitgliedschaft eines SHV angeschlossenen Verein oder einer des SHV angeschlossen Genossenschaft nötig.
  4.  Teamfähig auch Disziplinen übergreifend.
  5.  Erfüllung der untenstehenden Qualifikationsbedingungen.

Alle am Championat teilnehmenden Pferde müssen in den vom Veranstalter bereitgestellten Boxen eingestallt werden und dürfen das Veranstaltungsgelände nicht vor Abschluss der Veranstaltung verlassen; ein Zuwiderhandeln führt zum Ausschluss des Pferdes und des Reiters bzw. Fahrers

 

IMPFUNGEN UND SONSTIGE MEDIZINISCHE VORBEREITUNGEN DER PFERDE

  • Es gelten die FEI-Bestimmungen für die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen.
  • Aufrechter Influenza Impfschutz muss gegeben sein, die Kontrolle geschieht bei der Ankunft der Pferde, Pferde ohne intakten Impfschutz können das Areal nicht betreten.
  • Die FEI-Richtlinien zur HERPES Prävention sind einzuhalten, Fiebermessung drei Tage vor Anreise und während der Veranstaltung

Link: Impfvorschriften - Swiss Equestrian (swiss-equestrian.ch)

 

QUALIFIKATIONSBEDINGUNGEN:

Primär geht es bei den Qualifikationsbedingungen darum, dass Pferd und Reiter den Anforderungen des Europachampionats gewachsen sind.

  1.  Resultate in jener Disziplin, an welche der Teilnehmer am Europachampionat starten möchte. -> Leistungsnachweis
  2.  Pro Prüfung wird die Schweiz 15 Teilnehmer entsenden dürfen. Sollte es in einer Prüfung mehr als 15 angemeldete Teilnehmer haben, behält sich der SHV vor die Startplätze aufgrund der Qualität des Leistungsausweises der Pferde zuzuteilen.

 

ANMELDUNG:

Sind die Start- und Qualifikationsbedingungen grundsätzlich erfüllt, bitte Anmeldung an:
Anika Fritschi, St. Niklausgasse 13, 3274 Merzligen BE anika_fritschi@gmx.ch

Anmeldung bis Samstag 1. Juni 2024 (für die Schweiz)